Kantonsrat verabschiedet Kreditvorlage
Das Hochwasserschutzprojekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten» soll die Region Gäu und ihre Bevölkerung vor schweren Hochwasserereignissen schützen und den Lebensraum der Dünnern aufwerten. Die Investitionskosten für das Projekt belaufen sich nach neusten Berechnungen auf 200 Mio. Franken. Hiervon werden 10 Mio. Franken von Dritten getragen. Die restlichen Kosten übernehmen Bund, Kanton und die Anstössergemeinden. Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 14. Januar 2025 den Kredit für das Hochwasserschutzprojekt zuhanden des Kantonsrats genehmigt (Medienmitteilung vom 15.01.2025). Am 11. März 2025 hat der Kantonsrat mit 90 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 2 Nein-Stimmen der Vorlage zugestimmt. Ende September 2025 wird das Solothurner Volk über den Verpflichtungskredit abstimmen.
Auch wenn die Bezirke Gäu und Olten in den vergangenen 80 Jahren von Hochwasserereignissen der Dünnern verschont blieben, ist mit solchen Ereignissen stets zu rechnen. Dies zeigten die heftigen Regenfälle im Sommer 2024, die schweizweit zu enormen Schäden führten. Im Kanton Solothurn entstanden dabei nur geringe Schäden, da im Kanton Solothurn die Regenmengen deutlich geringer waren als in den betroffenen Gebieten wie beispielsweise in den Alpenregionen. Nun soll der Schutz entlang der Dünnern zwischen Oensingen und der Mündung in die Aare bei Olten, verbessert werden. Denn die in diesem Gebiet intensive Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte hat das potenzielle Schadenausmass deutlich erhöht. Studien berechnen heute für ein Jahrhunderthochwasser zwischen Oensingen und Olten Schäden in der Höhe von über einer halben Milliarde Franken. Diese Summe übersteigt die Kosten für ein Hochwasserschutzprojekt bei weitem.
Letzte Schritte im Richtplanverfahren
Das Projekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung» soll künftig im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Einwendungen zum geplanten Richtplantext und zur -karte hat der Kanton im 1. Quartal 2024 mit einem Einwendungsbericht beantwortet. Zu den Festlegungen zum Dünnernprojekt sind keine Beschwerden eingegangen. Voraussichtlich im 2. Quartal 2025 beschliesst der Regierungsrat die Richtplananpassung, anschliessend steht die Genehmigung durch den Bund an. Die Federführung des Richtplanverfahrens liegt beim kantonalen Amt für Raumplanung.
Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons. Es lenkt die räumliche Entwicklung langfristig und gewährleistet die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg.
Ausschreibung der Planerarbeiten
Im November 2024 hat der Kanton die Planerarbeiten für die erste Bauetappe an der Dünnern öffentlich ausgeschrieben. Die Eingabefrist endete am 28. Februar 2025. Entschieden wird im Frühling 2025.
Gemäss der Etappierungsplanung umfasst die erste Bauetappe den obersten Abschnitt der Dünnern über 3.65 km Länge auf dem Gemeindegebiet von Oensingen. In die Planung eingeschlossen wird der Bipperbach. Er mündet als rechter Zufluss von Niederbipp (BE) bei Oensingen in die Dünnern. Die Projektierung dieser ersten Etappe führt zu einem grundeigentümerverbindlichen kantonalen Nutzungsplan.