­Submission 1. Etappe - Oensingen

Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Vergabe der Projektierungsarbeiten der ersten Etappe in Oensingen. Geplant ist, dass die Submissionsunterlagen bis November 2024 vorliegen und die Arbeiten anschliessend öffentlich ausgeschrieben werden können. Die Vergabe der Arbeiten ist im Frühjahr 2025 geplant. Die Planung für die erste Bauetappe mündet in einem grundeigentümerverbindlichen kantonalen Nutzungsplan. Mit dem Baustart ist frühestens ab 2028 zu rechnen.

Vorbereitung Kreditvorlage

Aktuell befindet sich die Kreditvorlagen für das Projekt in Vorbereitung. In einem ersten Schritt wurde unter anderem die Kostenschätzung für «Ausbauen und Aufwerten» aktualisiert und geprüft. Im Vergleich zum Kostenvoranschlag vom April 2021 sind die Kosten von 178 Mio. Fr. per April 2023 auf 200 Mio. Fr. gestiegen. Allein die konjunkturell bedingte Bauteuerung macht 11 % oder fast 20 Mio. Fr. der Kostensteigerung aus. Im Frühjahr 2025 ist die Abstimmung über den Verpflichtungskredit geplant.

Richtplanverfahren

Das Projekt «Lebensraum Dünnern» wird im kantonalen Richtplan festgesetzt und damit behördenverbindlich. Dabei wird die Variante «Ausbauen und Aufwerten», inklusive der kantonsrätlich beschlossenen Projektoptimierungen, raumplanerisch verankert. Nach erfolgter Anhörung der Gemeinden Ende 2022 / Anfang 2023 erfolgte im April/Mai 2023 die öffentliche Auflage des Richtplantexts und der –karte. Gleichzeitig wurde das Dossier dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE zur Vorprüfung eingereicht. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen mehrere Einwendungen zum Richtplaneintrag ein. Diese wurden im 1. Quartal 2024 mit einem Einwendungsbericht beantwortet. Anschliessend hatten die Gemeinden und die Regionalplanungsorganisationen 10 Tage Zeit beim Regierungsrat eine Beschwerde einzureichen. Gegen das Vorhaben sind keine Beschwerden eingegangen. Voraussichtlich im Herbst 2024 soll der entsprechende Regierungsratsbeschluss gefasst werden. Die Richtplananpassungen müssen anschliessend durch den Bund genehmigt werden. Die Federführung des Richtplanverfahrens liegt beim Amt für Raumplanung.