Volksabstimmung: Ja für Dünnern-Hochwasserschutz und Aufwertung

Mit der Annahme des Dünnern-Projekts anlässlich der kantonalen Abstimmungen vom 28. September 25 kann das dritte grosse Hochwasserschutzvorhaben des Kantons Solothurn angegangen werden. Der Souverän hat dem Verpflichtungskredit von netto 104,5 Mio. Franken über die nächsten 20 Jahre stattgegeben. 

Zusammen mit den Beiträgen des Bundes, der 13 Dünnern-Gemeinden sowie Dritter umfasst das Dünnern-Projekt ein Investitionsvolumen von brutto 200 Mio. Franken. Damit wird die Dünnern auf 19 Kilometern zwischen Oensingen und der Mündung in die Aare bei Olten umgestaltet: Im Sinne eines zeitgemässen und weitsichtigen Hochwasserschutzes für Jahrhundertereignisse wird der natürliche Gewässerverlauf innerhalb des zur Verfügung stehenden Rahmens wieder hergestellt. Weiter wird die Dünnern als Lebensraum für Flora und Fauna aufgewertet – und als Erholungsort erschlossen.

Kantonaler Richtplan: Anpassungen 2022

Das Projekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung» ist Teil der Kantonalen Richtplananpassung 2022. Am 29. April 2025 hat der Regierungsrat die Richtplananpassung beschlossen (Medienmitteilung vom 05.05.2025 ). Damit ist das Vorhaben für den Hochwasserschutz und die Aufwertung der Dünnern von Oensingen bis Olten festgesetzt. Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons (Kantonaler Richtplantext, Stand 29.04.2025 und Richtplankarte). Es lenkt die räumliche Entwicklung langfristig und gewährleistet die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg.

Vergabe der Planerarbeiten Etappe 1

Gemäss der Etappierungsplanung umfasst die erste Bauetappe den obersten Abschnitt der Dünnern über 3.65 km Länge auf dem Gemeindegebiet von Oensingen. In die Planung eingeschlossen wird der Bipperbach. Er mündet als rechter Zufluss von Niederbipp (BE) bei Oensingen in die Dünnern.

Im November 2024 hat der Kanton die Planerarbeiten für die erste Bauetappe an der Dünnern öffentlich ausgeschrieben. Zwischenzeitlich ist die Vergabe rechtskräftig und die Arbeiten konnten fristgerecht gestartet werden. Die Projektierung dieser ersten Etappe führt zu einem grundeigentümerverbindlichen kantonalen Nutzungsplan.